Wohnriester-Eigenheimrente
Mit dem im Jahr 2008 in Kraft getretenen Eigenheimrentengesetz - allgemein als Wohn-Riester bezeichnet - wurde erstmalig die selbstgenutzte Immobilie als Instrument der Altersvorsorge in die staatliche Förderung einbezogen. Anders als die frühere Eigenheimzulage ist die Förderung durch Wohnriester nicht einkommensabhängig; im Gegenteil: bei höherem Einkommen wirkt sich neben der Zulage die zusätzlich erzielbare Steuerersparnis positiv aus. Voraussetzung für die Riester-Förderung ist die Anschaffung oder der Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum. Ferner ist förderfähig der Erwerb von Anteilen an eingetragenen Genossenschaften mit dem Ziel der Selbstnutzung von Genossenschaftswohnungen. Der klassische Bausparvertrag wurde als weiterer Altersvorsorgevertrag zugelassen, dessen Guthaben entweder für Bau- bzw. Kaufvorhaben verwendet werden kann oder bei Eintritt in das Rentenalter in eine Rente umgewandelt wird.
Informationen
4551
Riester Wohnriester Baugeld Immobilienfinanzierung Altersvorsorge Eigenheimrente
25.06.2009
26.06.2011
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